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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Einführung eines neuen Videokonferenzsystems in der hessischen Landesverwaltung

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Nutzung von Videokonferenzsystemen (VKS) in der hessischen Landesverwaltung erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei stellen sich für einen datenschutzkonformen Einsatz der Systeme im öffentlichen Bereich die gleichen Herausforderungen wie für private Stellen.

Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Kristine Sinemus ist bereits frühzeitig mit dem Projekt der Einführung eines neuen Videokonferenzsystems in der Hessischen Landesverwaltung an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) herangetreten. So konnte der HBDI das Vorhaben von Beginn an begleiten und die Verantwortlichen im konstruktiven Dialog zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme beraten. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung der vergaberechtlich notwendigen Leistungsbeschreibung als Basis für die Ausschreibung des neuen Videokonferenzsystems.

HBDI Prof. Dr. Alexander Roßnagel beurteilt die gemeinsam erarbeitete Lösung positiv: „Mit dem jetzt erteilten Zuschlag haben wir einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg hin zu einem neuen, datenschutzrechtskonformen Videokonferenzsystem für die Hessische Landesverwaltung erreicht. Ich sehe in dieser auf Open Source Software basierenden Lösung eine vielversprechende Grundlage für die nun folgenden Projektphasen und werde das Vorhaben auch weiterhin tatkräftig beratend unterstützen. Das aktuelle Bespiel verdeutlicht außerdem, dass bei Videokonferenzsystemen unterschiedliche datenschutzrechtskonforme Alternativen zur Verfügung stehen. Verantwortliche sind somit nicht gezwungen, auf datenschutzrechtlich problematische Lösungen zurückzugreifen, sondern können ihrer digitalen Souveränität durch eine selbstständige, selbstbestimmte und sichere Produktauswahl Ausdruck verleihen. Ich freue mich, dass die Hessische Landesverwaltung gewillt ist, gemeinsam zukunftsfähige und datenschutzrechtskonforme Lösungen zu finden.“