Der Hessische Beauftragte Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG), kritisiert jedoch, dass dabei der Datenschutz noch unzureichend berücksichtigt wird. Mit dem Gesetz soll eine bessere Weiternutzung von Gesundheitsdaten über den Versorgungskontext hinaus ermöglicht werden, um dadurch die Potentiale des Gesundheitssystems zu nutzen. Für die Versorgung, öffentliche Gesundheit, Forschung und Innovation sollen hochqualitative und repräsentative Daten bereitgestellt werden.
Der HBDI unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung und führt hierzu aus: „Eine fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens kann der Gesellschaft und dem Einzelnen erheblich zu Gute kommen. Eine verbesserte Nutzbarkeit von sensiblen Gesundheitsdaten auf gesetzlicher Grundlage braucht Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung. Die umfangreichere Nutzung von Gesundheitsdaten durch immer mehr Akteure muss aber stets den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen und die Betroffenenrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wahren.“ Roßnagel weiter hierzu: „Nur wenn der Gesetzgeber den Datenschutz bei dieser wichtigen gesellschaftlichen Entwicklung beachtet, kann das hier notwendige Vertrauen und die Akzeptanz der betroffenen Patientinnen und Patienten hergestellt werden.“
Der Gesetzesentwurf wird jedoch den Anforderungen des Datenschutzes noch nicht gerecht, wie der HBDI erklärt. Er hat sich daher in seiner Funktion als Co-Vorsitzender der Taskforce Forschungsdaten der Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in den vergangenen Wochen ausführlich mit dem Referentenentwurf zum GDNG befasst. In der Folge hat sich der Hessische Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Mitte August 2023 mit einer umfassenden Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und dringenden Korrekturbedarf am Gesetzentwurf benannt.
Darüber hinaus haben die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder dem Bundesministerium für Gesundheit ebenfalls Mitte August eine separate Stellungnahme vorgelegt. Darin äußern sie grundlegende Bedenken dagegen, dass der Gesetzentwurf Aufsichtszuständigkeiten über zahlreiche datenverarbeitende Stellen im Gesundheitsbereich von den Aufsichtsbehörden der Länder auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu verlagern will. Roßnagel betont, dass dieser Zuständigkeitswechsel auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt und vor allem große Unsicherheiten für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen würde. Der HBDI und viele weitere Aufsichtsbehörden der Länder setzen sich daher dafür ein, diese Regelung ersatzlos zu streichen.