Der amtierende Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel nimmt in großer Trauer davon Kenntnis, dass der frühere Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Drs. h.c. Spiros Simitis am Samstag, den 18. März 2023, im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Tief betroffen reagiert er auf dessen Tod:
„Mit Prof. Dr. Simitis verlieren wir einen bedeutenden Pionier des Datenschutzes. Er hat das Grundverständnis des Datenschutzes in Hessen, Deutschland und Europa entscheidend geprägt. Prof. Dr. Simitis hat den Schutz der informationellen Selbstbestimmung in der Gesetzgebung nachhaltig beeinflusst und die Umsetzung des Datenschutzes in der gesellschaftlichen Praxis als Hessischer Datenschutzbeauftragter angeleitet sowie durchgesetzt. Frühzeitig und klarsichtig erkannte er immer wieder Gefährdungen von Grundrechten durch die künftige Nutzung der Informationstechnik und hat den rechtzeitigen Schutz der Grundrechte vehement angemahnt. Wo es nötig war, hat er sich aufrecht, unerschrocken, engagiert und wirksam gegen technische Überwachung und für die freie Entfaltung von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt.“
Mit Prof. Dr. Simitis verliert der Datenschutz einen der größten Wegbereiter und Gestalter der informationellen Selbstbestimmung in Hessen, Deutschland und Europa. Bereits in den 1960er Jahren hat Prof. Dr. Simitis als Professor für Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz, an der Goethe-Universität Frankfurt durch wegweisende wissenschaftliche Arbeiten die ersten Diskussionen zum Datenschutz in Deutschland entscheidend geprägt. Zudem hat er auch die Konzeption und Formulierung des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Oktober 1970 unterstützt, dem ersten Datenschutzgesetz der Welt. In dieser frühen Phase des Datenschutzes war er 16 Jahre lang, vom 18. Juni 1975 bis zum 22. Oktober 1991, der zweite Hessische Beauftragte für Datenschutz. In dieser Funktion hat er die hessische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen Bereich konsolidiert und die Praxis der Datenschutzaufsicht fortentwickelt. Seine wissenschaftlichen Arbeiten haben die Anerkennung des Datenschutzes als Grundrecht durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vorbereitet und danach die Umsetzung der anerkannten Grundsätze des Datenschutzes in die Gesetzgebung und in die Praxis angeleitet. Er hat seit 1979 den einflussreichsten Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz herausgegeben. Für seine Verdienste wurde Prof. Dr. Simitis 1992 mit dem Hessischen Verdienstorden und 1996 mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.
Prof. Dr. Simitis beförderte auch stark die europäische Datenschutzdiskussion. Er war von 1982 bis 1986 Vorsitzender der Expertenkommission für Datenschutzfragen des Europarats und seit 1988 ständiger Berater der EG-Kommission in Datenschutzfragen. In dieser Funktion war er entscheidend an der Entstehung der Europäischen Datenschutzrichtlinie vom 24. Oktober 1995 beteiligt und stärkte ihr Verständnis und ihre Umsetzung durch ihre Kommentierung. Auch in der folgenden Zeit beriet er die Kommission und das Europäische Parlament bei Gesetzgebungsprozessen.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Prof. Dr. Spiros Simitis als einem überzeugten Datenschützer ein ehrendes Gedenken bewahren und die Datenschutzaufsicht nach seinem Vorbild fortführen.