Plenarsaal des Hessischen Landtags

27. Wiesbadener Forum Datenschutz: Bürokratieabbau im Datenschutz

Update: Die Veranstaltung wird im Livestream auf der Website des Hessischen LandtagsÖffnet sich in einem neuen Fenster übertragen.

Wann: 5. Mai 2025 | 11 – 17:00 Uhr
Wo: Hessischer Landtag, Plenarsaal, Schlossplatz 1-3 (Eingang Grabenstraße), 65183 Wiesbaden

Soweit im Datenschutz bürokratische Auswüchse bestehen, leiden unter diesen die Datenschutzaufsichtsbehörden mit am meisten. Sie müssen sich ihnen beugen und sie vollziehen. Zudem werden sie für die bürokratischen Auswüchse verantwortlich gemacht und angegriffen. Insofern haben die Datenschutzaufsichtsbehörden ein hohes Interesse, unnötige Datenschutzbürokratie abzubauen. Bürokratie ist jedoch nicht grundsätzlich schlecht. Nach Max Weber ist Bürokratie eine Art der Verwaltung, die durch Trennung von Amt und Person, Neutralität, Regelgebundenheit, Schriftlichkeit und Fachkunde gekennzeichnet ist. Das will niemand kritisieren - in diesen Prinzipien kann das Problem nicht liegen. Es ist vielmehr in der Anzahl und der Dichte bürokratischer Regelungen zu suchen. Daher ist zwischen notwendiger und zu umfangreich und kompliziert gewordener Bürokratie zu unterscheiden. Datenschutz dient dem Schutz von Grundrechten und Allgemeininteressen. Schutz der Persönlichkeit, Bildung von Vertrauen und Gewährleistung von demokratischer Willensbildung sind Werte, die auch im Rahmen der Digitalisierung der Gesellschaft gelten sollen. Sie zu verwirklichen, ist auch das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung. Soweit Regelungen diesem Ziel dienen, müssen sie auch regelhaft, effektiv und effizient umgesetzt werden. Wo dies nicht von selbst geschieht, müssen die zuständigen Behörden diese Verpflichtungen durchsetzen. Die Unterschiede zwischen notwendiger und zu weitgehender Bürokratie zu identifizieren, liegt nicht nur im Interesse von Politik und Verantwortlichen, sondern auch im eigenen Interesse der Aufsichtsbehörden. Das 27. Wiesbadener Forum Datenschutz geht daher der Frage nach, wo im Datenschutz Regelungen notwendig und wo überflüssige bürokratische Regelungen und Praktiken festzustellen und zu beseitigen sind.

Programm

10:30 Uhr | Einlass

11:00 Uhr | Begrüßung
Astrid Wallmann, Präsidentin des Hessischen Landtages

11:10 Uhr | Einführung in die Tagung
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

11:20 Uhr | Bürokratisierung und Entbürokratisierung
Manfred Pentz, Hessischer Minister für den Bund, Europa, Internationales und Entbürokratisierung

12:10 Uhr | Kontrollaufgaben und Gesetzesbindung der Datenschutzaufsicht
Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth, Hochschule der Polizei Baden-Württemberg

13:00 Uhr | Mittagspause mit Imbiss

13:50 Uhr | Risikoorientierung bei Datenschutzgrundsätzen und Erlaubnistatbeständen?
PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel

14:40 Uhr | Ermessen im Vollzug des Datenschutzrechts
Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

15:30 Uhr | Kaffeepause

16:00 Uhr | Bürokratieabbau im Vollzug von KI-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung
Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

16:50 Uhr | Schlusswort
Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Kontakt

Frau Bormann, Frau Horlbeck

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Bormann
Telefon: +49 611 1408 - 135

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408 - 146