Die Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz enthalten umfangreiche Vorgaben zu der Benennung, der Stellung und den Aufgaben der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Mit dem Arbeitspapier „Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte“ möchte der HBDI Unternehmen, öffentlichen Stellen, Datenschutzbeauftragten und Interessierten eine Übersicht der aktuellen Rechtslage geben.
Das Arbeitspapier gibt die Rechtsauffassung des HBDI wieder und wird fortlaufend weiterentwickelt. Anregungen und Ergänzungen hierzu können jederzeit gerne an E-Mail an HBDI geschickt werden.