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Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht

Mit der Verabschiedung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung gehen Änderungen des Datenschutzrechts einher, die sich auch auf die Benennung, die Stellung und die Aufgaben der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten auswirken.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das Arbeitspapier "Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht" erarbeitet, um Unternehmen, öffentlichen Stellen, Datenschutzbeauftragten und Interessierten eine erste Orientierung zur aktuellen Rechtslage zu ermöglichen.

Das Arbeitspapier gibt die Rechtsauffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wieder und wird fortlaufend weiterentwickelt.

Anregungen und Ergänzungen hierzu können jederzeit gerne an E-Mail an HBDI geschickt werden.

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Herr Kaiser

Referat 2.3

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutzbeauftragte
Referat 2.3
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Kaiser
Telefon: +49 611 1408 161

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