Kugelschreiber auf einem Formular

Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz enthalten umfangreiche Vorgaben zu der Benennung, der Stellung und den Aufgaben der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Mit dem Arbeitspapier „Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte“ möchte der HBDI Unternehmen, öffentlichen Stellen, Datenschutzbeauftragten und Interessierten eine Übersicht der aktuellen Rechtslage geben.

Das Arbeitspapier gibt die Rechtsauffassung des HBDI wieder und wird fortlaufend weiterentwickelt. Anregungen und Ergänzungen hierzu können jederzeit gerne an E-Mail an HBDI geschickt werden.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Herr Kaiser

Referat 2.3

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutzbeauftragte
Referat 2.3
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Kaiser
Telefon: +49 611 1408 161

Schlagworte zum Thema