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Meldung von Datenschutzbeauftragten

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung sind hessische Verantwortliche und Auftragsverarbeiter seit dem 25. Mai 2018 gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Datenschutz-beauftragten zu veröffentlichen und diese dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Um einen reibungslosen Ablauf für die Vielzahl der erwarteten Meldungen zu gewährleisten, finden Sie ein automatisiertes Meldeverfahren auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, für die Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten unser Online-Meldeformular zu verwenden und von schriftlichen Meldungen abzusehen.

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