Aktuell kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen sich fremde Personen in Videokonferenzen von Lehrkräften und deren Schülerinnen und Schülern zuschalten. In der Folge schließen diese Personen die Lehrkräfte zum Beispiel aus den Konferenzen aus und zeigen den Schülerinnen und Schülern anstößige Videos und Bilder.
Mit den folgenden Hinweisen für den Umgang mit Videokonferenzsystemen kann ein störungsfreier und sicherer Unterricht mit digitalen Medien gelingen:
Einladung zu den Videokonferenzen
Einladungs-Links oder Meeting-IDs sollten niemals auf der Homepage der Schule veröffentlicht, oder über soziale Netzwerke an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden.
Zutrittskontrolle – Wer darf in die Konferenz?
Folgende Möglichkeiten sollte das eingesetzte Videokonferenzsystem für die Zutrittskontrolle bieten und von den Lehrkräften genutzt werden:
Passwörter
Das verwendete Videokonferenzsystem sollte die Möglichkeit bieten, die einzelnen Konferenzen mit einem Passwort zu sichern. Richtet die Lehrkraft ein Passwort für die Konferenz ein, ist die Teilnahme an dieser ohne die Eingabe des Passworts nicht möglich.
Warteraum
Weiterhin sollte das eingesetzte Videokonferenzsystem über einen virtuellen Warteraum verfügen. Damit hat die Lehrkraft die Möglichkeit als Moderator den Zugang zur Konferenz zu kontrollieren. In diesem Warteraum müssen die Teilnehmer warten, bis die Lehrkraft sie in die eigentliche Konferenz eintreten lässt. Die Lehrkraft erkennt anhand der Namen, wer an der Konferenz teilnehmen möchte. Es sollten also die Klarnamen oder im Vorfeld zur Konferenz abgestimmte Pseudonyme verwendet werden, anhand derer die Lehrkraft erkennen kann, wer sich hinter dem Namen verbirgt.
Sonstige Einstellungen, die die Sicherheit während einer Konferenz erhöhen
- Die Lehrkraft ist stets alleiniger Moderator der Konferenz.
- Sie sollte für jede Konferenz einen neuen Einladungs-Link, bzw. neue Meeting-ID sowie ein neues Passwort generieren und den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.
- Ein Zutritt zur Konferenz darf ohne die Anwesenheit und Genehmigung der Lehrkraft nicht möglich sein.
- Die Lehrkraft muss die Möglichkeit haben, die Konferenz zu schließen, wenn sie beendet ist. Die Konferenz darf nicht weiterlaufen, wenn die Lehrkraft den Raum verlassen hat.
- Es sollte möglich sein, Teilnehmer aus einer Konferenz zu entfernen. Diese Möglichkeit muss alleine bei der Lehrkraft als Moderator liegen.
- Die Möglichkeit, den Bildschirm oder freizugebende Anwendungen (Whiteboards, Präsentationsprogramme) zu teilen, sollte nur der Lehrkraft offenstehen.
- Das Chatten zwischen den Teilnehmern sollte unterbunden werden.
- Die Lehrkraft sollte die Möglichkeit haben, einzelne Kameras und Mikrofone abzuschalten.
Festlegen von Verhaltensregeln für Videokonferenzen wie beispielsweise
- Es sollte klar geregelt sein, dass Zugangsdaten nicht außerhalb der Klassengemeinschaft geteilt werden dürfen.
- Aufzeichnungen jeglicher Art sollten untersagt sein. Dies gilt sowohl für Aufzeichnungen, die durch das Videokonferenzsystem ausgelöst und zentral gespeichert werden, als auch für solche, die Teilnehmende möglicherweise auf ihren eigenen Geräten speichern könnten.
- Es sollte klar geregelt sein, dass der Chatverlauf nicht aufgezeichnet oder mit Dritten geteilt werden darf.
Stand: 27.01.2021