Im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen rühren Parteien zunehmend die Werbetrommel. Nicht selten werden Bürgerinnen und Bürger dabei von den Parteien persönlich angeschrieben und mit personalisierter Werbung angesprochen. Personalisierte Werbung – also Werbung, welche personenbezogene Daten enthält, wie beispielsweise den Namen des Adressaten – ist datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Sowohl Parteien als auch Bürgerinnen und Bürger fragen sich deshalb zunehmend, was noch erlaubt und was schon verboten ist. Während Parteien häufig unsicher sind, welche Daten sie wie verwenden dürfen, haben Bürgerinnen und Bürger ein Informationsinteresse, wie sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren können.
Handreichung
Datenschutz bei Wahl- und Abstimmungswerbung
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