Am 24. November 2025 veranstaltete der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. eine Veranstaltung zum Thema "Datenschutzrechtliche Herausforderungen des KI-Einsatzes in der Verwaltung".
Die Veranstaltung bestand aus zwei parallelen Sitzungen:Am Vormittag gab es für interessierte hessischen Kommunen die Möglichkeit, an einer Fortbildung zum Thema "Die KI-Verordnung aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden" teilzunehmen.Die Fortbildung ist Teil einer fünfteiligen Veranstaltungsreihe zum Thema KI und Datenschutz. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, technische und datenschutzrechtliche Fragen zum KI-Einsatz zu klären und erste Orientierung zum Umgang mit der KI-Verordnung zu geben.
Gleichzeitig veranstaltete der BvD für seine Arbeitskreise Kommunales und KI eine gemeinsame Sitzung. Hier referierten unter anderem Frau Bredereck, Frau Roth und Herr Orth von der ekom21 zum Einsatz, Potenzialen und Grenzen von KI in der hessischen Verwaltung und Frau Spranz von Hugo Boss über Legal Tech trifft Datenschutz: Praktische Umsetzung und sichere Nutzung für Organisationen und Behörden.
Am Nachmittag trafen die Teilnehmer beider Veranstaltungen zusammen, um auf Basis einer Einführung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Alexander Roßnagel sowie anschließenden Impulsvorträgen des CEO von hessian.AI, Herrn Dr. Heenes, und dem Projektverantwortlichen für Datenschutzfragen des KI-Programms AIGude für die hessische Landesverwaltung, Herrn Wenzel, weitergehend zu diskutieren.
„Als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit erkennte ich die Potentiale von KI auch mit Blick auf den Einsatz in der Verwaltung. Mein Ziel ist es, die Beachtung des Datenschutzes sowohl bei der Entwicklung als auch beim Einsatz von KI zu fördern.Ich freue mich, wenn ich durch das Angebot von Fortbildungs- und Austauschformaten hierzu beitragen kann.Mein besonderer Dank gilt insoweit allen Referentinnen und Referenten, durch die die Durchführung einer solchen Veranstaltung überhaupt erst möglich wird.Ich habe den Austausch als sehr bereichernd empfunden und hoffe, hieran zukünftig anknüpfen zu können.“