Skyline von Frankfurt in der Dämmerung

Auskunfteien

Immer mehr geschäftliche Transaktionen werden online durchgeführt, ohne dass sich Kunden und Anbieter persönlich begegnen. Zahlungen werden per Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung nach Rechnungsstellung geleistet. Durch das Versenden von Waren oder Erbringen von Leistungen vor dem endgültigen Erhalt des Kaufpreises wächst das Bedürfnis von Anbietern, wie z. B. Onlinehändlern, die Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden zu überprüfen.

Auskunfteien erteilen heute bereits täglich Auskünfte in einem mittleren sechsstelligen Bereich, um dieses Bedürfnis nach Risikominimierung zu befriedigen. Dieser immense Austausch von Daten, der in besonderem Maße zur Beurteilung betroffener Personen geeignet ist, bedarf einer genauen Überwachung. Fehlerhafte Daten und falsche Auskünfte sind geeignet, betroffene Personen erheblich zu beeinträchtigen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen an den Hessischen Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch Auskunfteien.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Herr Kaiser, Herr Veit

Referat 2.3

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kreditwirtschaft, Auskunfteien und Inkasso
Referat 2.3
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Kaiser
Telefon: +49 611 1408-161

Herr Hort
Telefon: +49 611 1408-179