Handshake

Fragen und Antworten zu Asset-Deals

Am 11. September 2024 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen Beschluss zu „Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals“ gefasst. In diesem Zusammenhang hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen.

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Herr Kaiser, Herr Veit

Referat 2.3

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kreditwirtschaft, Auskunfteien und Inkasso
Referat 2.3
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

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Telefon: +49 611 1408-161

Herr Veit
Telefon: +49 611 1408-176