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Eines der Ziele der Europäischen Union (EU) ist die Förderung der Freizügigkeit innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes. Hier spielt der sogenannte Schengen-Raum eine zentrale Rolle, der große Teile der EU umfasst und einen freien Personenverkehr ermöglichen soll.
Innerhalb der EU erheben, speichern und nutzen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten in verschiedenen gemeinsamen Informationssystemen. Dabei müssen die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern geschützt und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu den jeweiligen Systemen beachtet werden.
Schengener Informationssystem
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein IT-System, an das verschiedene Behörden der Schengen-Staaten angebunden sind. Dazu zählen unter anderem Sicherheitsbehörden der Schengen-Staaten, Frontex, Europol und Eurojust. Nutzer sind darüber hinaus Ausländer-, Polizei- und Justizbehörden sowie diplomatische Vertretungen oder konsularische Dienststellen. Das SIS dient dem Austausch von Informationen zu Personen und Objekten. Beteiligte Behörden können durch die Nutzung des SIS feststellen, ob relevante Informationen zu einer Person oder einem Objekt vorliegen und mögliche Maßnahmen angepasst treffen.
Mehr Informationen zum SIS und zu den Betroffenenrechten sowie Musterdokumentesind auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)Öffnet sich in einem neuen Fenster zu sehen.
Visa-Informationssystem
Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein IT-System zum Austausch von Visa-Daten innerhalb des Schengen-Raums. An das VIS sind verschiedene Behörden der Schengen-Staaten angebunden. Es hat seine Rechtsgrundlage in der VIS-Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vom 9. Juli 2008. Ziele des VIS sind beispielsweise die Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, die Vereinfachung von Verfahren der Visumbeantragung sowie die Erleichterung von Kontrollen an den Außengrenzen.
Mehr Informationen zum VIS und zu den Betroffenenrechten sowie Musterdokumente sind auf der Website der BfDI Öffnet sich in einem neuen Fensterzu finden.
Eurodac-System
Der Datenabgleich über das Eurodac-System dient der Umsetzung der gemeinsamen Asylpolitik der EU und soll verhindern, dass Personen in mehreren Mitgliedstaaten Asyl oder internationalen Schutz beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Eurodac zudem zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer oder anderer schwerer Straftaten genutzt werden.
Rechtsgrundlage ist die unmittelbar geltende Eurodac-Verordnung (EU) 603/2013 und ab 12. Juni 2026 die Verordnung (EU) 2024/1358. Das System ist seit 2003 in Betrieb und wurde ursprünglich zur Migrations- und Asylverwaltung geschaffen. Eurodac speichert die Fingerabdrücke von Personen ab 14 Jahren, die in einem EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, und dient der effektiven Anwendung der Dublin-Regelungen. Mit der Stellung eines Asylgesuchs erfolgt die Registrierung als Asylbewerber. Diese umfasst personenbezogene Grunddaten sowie die erkennungsdienstliche Erfassung von Abdrücken aller zehn Finger. Ab dem 12. Juni 2026 wird die Altersgrenze auf sechs Jahre abgesenkt; zusätzlich wird ein Gesichtsbild gespeichert.
Mehr Informationen zu Eurodac und zu den Betroffenenrechten sowie Musterdokumente sind auf der Webseite der BfDI Öffnet sich in einem neuen Fensterzu finden.
Einreise-/Ausreisesystem & Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem
Einreise-/Ausreisesystem (European Entry/Exit System, EES) und Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System, ETIAS) sind elektronische Systeme für die Grenzüberwachung.
Das EES wurde am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen und ist ein elektronisches System, das die Ein- und Ausreisezeiten sowie die Ein- und Ausreiseorte von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen kurzfristigen Aufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind. Die Dauer des genehmigten Aufenthalts wird automatisch berechnet und beträgt bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (gemäß Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/399, Schengener Grenzkodex).
Das EES hilft dabei, Personen zu identifizieren, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben und ersetzt das Abstempeln von Reisepässen. Ziel des Systems ist, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und Terrorismus sowie schwere Straftaten zu verhindern, zu untersuchen oder aufzudecken.
Das ETIAS soll im letzten Quartal 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen seitens der Reisenden erforderlich. Die EU wird mehrere Monate vor der Einführung über das genaue Datum für den Start von ETIAS informieren.
Das ETIAS wird ein elektronisches System für Reisegenehmigungen sein und genutzt werden können, um vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung für die Einreise aus bestimmten Ländern in den sogenannten Schengen-Raum zu beantragen. Das Verfahren betrifft insbesondere Drittstaatsangehörige, die in europäische Länder einreisen möchten und von der Visumpflicht befreit sind. Die EU informiert hierÖffnet sich in einem neuen Fenster darüber, in welchen Fällen eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigt wird.
Mehr Informationen zu ETIAS und EES und zu den Betroffenenrechten sowie Musterdokumente sind auf der Webseite der BfDIÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Betroffenenrechte
Der HBDI ist vor allem zuständig für Beschwerden betroffener Personen im Hinblick auf die Geltendmachung des Rechts auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von hessischen verantwortlichen Stellen in Bezug auf die oben genannten Systeme verarbeitet werden.
Die BfDI ist grundsätzlich zuständig für Beschwerden bezüglich der Geltendmachung des Auskunftsrechts zu diesen europäischen Systemen sowie der übrigen Betroffenenrechte, soweit diese verantwortliche Bundesbehörden betreffen.
Die Betroffenenrechte selbst sind direkt gegenüber den jeweiligen verantwortlichen Stellen geltend zu machen.
Information in English about SIS, VIS, Eurodac, EES and ETIAS
The Hessian Data Protection Commissioner (HBDI) is mainly the competent data protection supervisory authority for complaints from data subjects exercising their rights to rectification, erasure and restriction of processing of personal data processed by Hessian data controllers with regard to the SIS (Schengen Information System), VIS (Visa Information System), Eurodac (European Eurodac system), EES (Entry/Exit System) and ETIAS (European Travel Information and Authorisation System). The Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information (BfDI) is in general competent for complaints concerning the right of access to the aforementioned systems and also other data subject rights, insofar as these other rights relate to federal data controllers.
Data subject rights must be asserted vis-à-vis the respective data controllers.
Further information in English and model letters for exercising data subject rights relating to the SIS, VIS, Eurodac, EES and ETIAS can be found on the website of the BfDIÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Stand: 05.03.2026