Mann zeigt auf Netzwerk

Anforderungen des Datenschutzes bei der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit

Eine Vielzahl von Institutionen befasst sich mit Fragen der Jugendkriminalität. Schule, Jugendamt, Polizei und Strafverfolgungsbehörden gehören dazu. Beteiligt sind darüber hinaus freie Träger. Sinnvoll und auf Dauer erfolgreich können die Maßnahmen all derer nur sein, wenn sie institutionsübergreifend zusammenarbeiten. Zwangsläufig ist damit auch die Notwendigkeit eines Austausches von – oft sehr sensiblen – personenbezogenen Daten verbunden.
Die einzelnen Beteiligten werden dabei auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen tätig, die zum Teil auch sehr strikte Regelungen zur Verwendung der Daten enthalten. Neue Formen der Zusammenarbeit machen es daher notwendig, sorgfältig zu analysieren, wo Grenzen für den Austausch von personenbezogenen Daten bestehen. Deshalb hat der Hessische Datenschutzbeauftragte in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den betroffenen Ministerien sowie den kommunalen Spitzenverbände eine Handreichung für die Praxis erarbeitet.

Stand: 17.06.2013

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Referat 1.1

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Polizei und Justiz
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