Personenbezogene Daten müssen bei ihrer Verarbeitung geschützt werden. Hierzu sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei der Gestaltung von Webseiten verpflichtet und sie müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten (Art. 32 Abs. 1 DS-GVO). Internetseiten müssen insbesondere durch Verschlüsselungen abgesichert werden. Die Absicherung kann durch Verschlüsselung der übermittelten Daten mittels HTTPS erreicht werden. Hinter dem Begriff „HTTPS“ steckt jedoch eine Sammlung verschiedener Verschlüsselungsverfahren und -technologien, von denen nicht alle ein angemessenes Schutzniveau sicherstellen können.
Zu einer HTTPS-Verschlüsselung gehört immer auch eine Cipher Suite als festgelegte Kombination kryptografischer Algorithmen für den Schlüsseltausch, die Verschlüsselung an sich und die Sicherstellung der Integrität der übermittelten Daten. Dabei ist es wichtig, dass der Betreiber einer Internetseite ausschließlich geeignete Verschlüsselungsverfahren verwendet, die dem Stand der Technik entsprechend nur auf geeigneten Cipher Suites aufbauen.
Im Folgenden werden Tipps zur Einrichtung eines Verschlüsselungsverfahrens entsprechend dem Stand der Technik dargestellt. Wir haben dafür das Vorgehen bei einer Auswahl von einigen üblichen Webhostern beschrieben. Die Auswahl wird hier in alphabetischer Reihenfolge wiedergegeben und stellt keine Empfehlung für oder gegen einen bestimmten Webhoster dar. Sollten Sie weitere Webhoster kennen, zu denen wir hier Hilfestellungen notieren könnten, wären wir Ihnen für einen Hinweis dankbar.