Bei der Schufa Holding AG werden bis zum 1. Januar 2025 für ca. 120.000 der Auskunftei übermittelte, aber kurz darauf ausgeglichene Forderungen die Speicherfristen verkürzt. Eine Speicherung dieser Forderungen erfolgt dann nur noch für 18 Monate statt wie bisher für 36 Monate. Etwa 56.000 derartige Forderungen werden zudem direkt gelöscht, da sie bereits mindestens 18 Monate bei der Schufa Holding AG gespeichert sind.
Damit wird ein Teil der neuen Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die Wirtschaftsauskunfteien umgesetzt. Die neue Regelung sieht vor, dass grundsätzlich personenbezogene Daten über ausgeglichene Forderungen für 36 Monate gespeichert werden. Die Speicherung wird aber auf 18 Monate verkürzt, wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind: Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Auskunftei ausgeglichen, der Auskunftei wurden in diesen 18 Monaten keine weiteren Negativdaten (z.B. weitere Zahlungsstörungen) zu der betroffenen Person übermittelt und es liegen keine Informationen über sie aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.
Im Mai 2024 musste der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ seine Verhaltensregeln auf die Forderung des Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Roßnagel neu fassen. Dabei hat der HBDI die Genehmigung dieser Verhaltensregeln an Bedingungen geknüpft, die ihre Verhältnismäßigkeit sicherstellen.
„Mir war es ein besonderes Anliegen, dass hierzu auch die Halbierung der Speicherfrist gehörte, so dass die betroffenen Personen, die innerhalb von 100 Tagen ihre versäumte Zahlung begleichen, schneller ihre Bonität verbessern können“, so Roßnagel.
Die Verhaltensregeln hat die Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zustimmend zur Kenntnis genommen.