Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) sowie weitere Datenschutzbehörden haben ihren im April an das Unternehmen OpenAI versandten Fragenkatalog zur Anwendung ChatGPT veröffentlicht. Den Fragenkatalog hatte der HBDI in Abstimmung mit der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erstellt ( PressemitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Anhand der Auskünfte von OpenAI bewertet der HBDI die Anwendung in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Sollte sich dabei herausstellen, dass ChatGPT die Grund- und Datenschutzrechte der Nutzenden des Dienstes nicht in ausreichendem Maß schützt, stehen dem HBDI vielfältige und wirksame Instrumente als Reaktion zur Verfügung.
Das verantwortliche Unternehmen OpenAI hatte zuletzt um eine Verlängerung der ursprünglich am 9. Juni 2023 endenden Frist zur Beantwortung der insgesamt 43 Fragen gebeten. Der HBDI ist dieser Bitte nachgekommen und erwartet die Antworten des Unternehmens bis 30. Juni 2023.