Datenschutzbehörden der Länder legen eigene Reformvorschläge vor
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, warnt vor Vorschlägen in den Koalitionsverhandlungen, die Datenschutzaufsicht im Bereich der Wirtschaft zu zentralisieren.
„Dadurch werden weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft, freie Berufe, Vereine und die Menschen ignoriert. Die Hessische Datenschutzaufsicht kennt die örtlichen Gegebenheiten und ist unmittelbar ansprechbar. Sie ist eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagiert sie zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen. Von dieser Nähe profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland – in besonderer Weise. Dagegen führt Zentralisierung nicht zu Entbürokratisierung, sondern zu bürokratischen Strukturen – weit entfernt von den Orten des Geschehens und der Betroffenen.“
Die eigentlichen inhaltlichen Ziele sind mehr Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten. Diese Ziele teilen die Datenschutzbehörden der Länder und schlagen daher für die Koalitionsverhandlungen konkret vor, um sie zu erreichen:
- Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forschende: Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z. B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.
- Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden: Das Ergebnis einer Datenschutzprüfung durch eine Landesbehörde bindet auch die Behörden in anderen Ländern.
- Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet: Die Konferenz aller Datenschutzbehörden in Deutschland (DSK) institutionalisieren, durch eine Geschäftsstelle unterstützen und durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen.