Infografik zur Veranstaltung 40 Jahre Volkszählungsurteil

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Streit-Gespräch: 40 Jahre Volkszählungsurteil

Streit-Gespräch: 40 Jahre Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts – 40 Jahre Datenschutz als Grundrecht. Notwendiger Schutz oder übertriebene Bürokratisierung?

Wann: 15.12.2023, 18:30 Uhr
Wo: Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt

Vor 40 Jahren – am 15. Dezember 1983 – verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Volkszählung 1983. Selten hat ein Urteil so tiefgreifende und weitreichende Folgen gehabt. In ihm konkretisierte das Gericht die Grundrechte auf Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung für die damals neuen Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung. Es erkannte ein neues ungeschriebenes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung dieser beiden Grundrechte an. Neue Risiken bedurften eines neuen Schutzes durch das Grundgesetz. Neue Risiken seien entstanden, weil personenbezogene Daten „technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschelle abrufbar“ sind, so die Verfassungsrichter. „Sie können darüber hinaus … zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damit haben sich … die Möglichkeiten einer Einsicht- und Einflussnahme erweitert, welche auf das Verhalten des Einzelnen schon durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme einzuwirken vermögen.“

Dem stellte das Bundesverfassungsgericht das Recht jedes Einzelnen entgegen, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist seitdem die verfassungsrechtliche Grundlage des Datenschutzrechts und der wichtigste Maßstab, um Entwicklungsschritte der Digitalisierung der Gesellschaft verfassungsrechtlich zu bewerten.

Anlässlich dieses besonderen Jubiläums soll die Veranstaltung das Urteil mit Blick auf seine Entstehungsbedingungen, seine Bedeutung und seine Wirkungsgeschichte erläutern, vor allem aber kontrovers darüber diskutieren, was informationelle Selbstbestimmung heute bedeuten kann – in einer Welt, in der sich Daten zu einer entscheidenden wirtschaftlichen Ressource, zu einem Mittel für Forschung und Entwicklung, zu einer zentralen Grundlage von Machtausübung und nicht zuletzt zum einem Mittel der individuellen und kollektiven Verhaltenssteuerung entwickelt haben.

Prof. Dr. Alexander Roßnagel diskutiert mit Dr. h.c. Marit Hansen, Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments, Rechtspolitischer Sprecher sowie Digitalisierungsexperte der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP). Moderiert wird die Veranstaltung von Marion Kuchenny, Hessischer Rundfunk.

Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms der Ausstellung „STREIT. Eine Annäherung“. Bei freiem Eintritt findet das Streit-Gespräch im Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt statt. Um Anmeldung wird gebeten unter veranstaltung@datenschutz.hessen.de. Wer nicht vor Ort teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, das Streit-Gespräch im Livestream zu verfolgen: https://www.mfk-frankfurt.de/termine-liste/40-jahre-volkszaehlungsurteil/Öffnet sich in einem neuen Fenster

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