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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zu einem besseren Verständnis zwischen Medizin und Datenschutz

Vielfach werden Forschung und Datenschutz als gegensätzliche Interessen gesehen. Sie können aber auch kooperieren, um medizinische Versorgung und Forschung zu verbessern und zugleich durch die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz mehr Vertrauen bei Patienten zu erzeugen. Um hierfür Möglichkeiten auszuloten, trafen sich am Dienstag der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) und Vertreter des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) zu einem fachlichen Austausch.

Die Vertreter der DGIM hatten ein 9-Punkte-Papier im Gepäck, das Konflikte der Mediziner im Umgang mit dem Datenschutz in der Praxis aufzeigte. Es stellt sich im Zuge des Austausches heraus, dass man gar nicht so weit von einander entfernt ist. „Für uns ist es oft schwierig, die Spielregeln des Datenschutzes zu durchschauen“ sagte Vorstandmitglied Markus M. Lerch, „es fehlt an Best Practice Beispielen“. Die Unsicherheit im Umgang mit dem Datenschutz führe dazu, dass Hindernisse in der Patientenversorgung und Unsicherheiten in der medizinischen Forschung entstehen.

Hierfür zeigte HBDI Roßnagel Verständnis. Der Datenschutz sei komplex und in der Umsetzbarkeit bisweilen anspruchsvoll. Er gehe davon aus, dass hinsichtlich rechtspolitischer Forderungen vielfach gleiche Interessen bestehen. Auch als Datenschützer sei er nicht mit allen Gesetzen zufrieden. Beide Seiten zeigten Interesse, den Gedankenaustausch fortzuführen und nach Gemeinsamkeiten zu suchen. Ziel müsste sein, praxisgerechtere Regelungen zu treffen und durch abgestimmte Leitlinien und Praxisbeispiele für mehr Klarheit in der medizinischen Praxis zu sorgen. Der Vorstand der DGIM und der HBDI verständigten sich darauf, die Gespräche nach der Herbstkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Anfang Dezember fortzuführen.

Hintergrund hierfür ist, dass die DSK sich in diesem Jahr intensiv mit dem Thema Datenschutz und Forschung befasst und geplane, auf ihrer Herbstkonferenz hierzu eine Erklärung zu verfassen. Bereits Anfang Oktober hatte der HBDI in Wiesbaden zu einem wissenschaftlichen Forum zum Thema Forschung und Datenschutz eingeladen. Beide Seiten waren sich einig, dass der begonnene Austausch ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) wurde 1882 in Wiesbaden gegründet und ist mit über 29.000 Mitgliedern die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft in Europa. Sie vertritt die Interessen in Forschung, Lehre und Versorgung sämtlicher Schwerpunkte im gesamten Gebiet der Inneren Medizin. Ein wichtiges Anliegen ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die DGIM setzt dies im Rahmen verschiedener Projekte und Stipendien um. Zudem engagiert sie sich für wissenschaftlich fundierte Weiterbildung und Fortbildung von Internisten in Klinik und Praxis.