Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und weitere Spezialregelungen stellen umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen auf. Die Handreichung „Datenschutz in Kommunen“ soll eine erste Hilfestellung und Orientierung insbesondere für kleinere Kommunen bieten.
Handreichung
Datenschutz in Kommunen
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Frau Horlbeck, Herr Dr. Rapp, Frau Natz
Referat 1.2
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kommunen
Referat 1.2
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65021 Wiesbaden
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