Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und weitere Spezialregelungen stellen umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen auf. Die Handreichung „Datenschutz in Kommunen“ soll eine erste Hilfestellung und Orientierung insbesondere für kleinere Kommunen bieten.
Handreichung
Datenschutz in Kommunen
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kommunal- und Landesverwaltung
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65021 Wiesbaden
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