Dorfansicht

Datenschutz in Kommunen

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und weitere Spezialregelungen stellen umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen auf. Die Handreichung „Datenschutz in Kommunen“ soll eine erste Hilfestellung und Orientierung insbesondere für kleinere Kommunen bieten.

Kontakt

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Frau Horlbeck, Herr Dr. Rapp, Frau Natz

Referat 1.2

Informationen zur verschlüsselten Kommunikation

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kommunen
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408-146

Herr Dr. Rapp
Telefon: +49 611 1408-166

Frau Natz
Telefon: +49 611 1408-160

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