Neuer Schufa-Score

Frage

Ist der im März 2026 eingeführte neue SCHUFA-Score datenschutzkonform?

Antwort

Der neue SCHUFA-Score wird aus Sicht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit grundsätzlich als rechtmäßig erachtet.

Dies ergibt sich insbesondere aus den folgenden Gründen:

  • Die Berechnung des neuen SCHUFA-Scores unterliegt einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies ist gutachterlich bestätigt.
  • Für die Berechnung des neuen SCHUFA-Scores werden nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt. Die ausschließliche Nutzung von Anschriftendaten verbietet § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG.
  • Der neue SCHUFA-Score erfüllt den Transparenzgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Denn eine betroffene Person kann anhand der öffentlich bekannten 12 Kriterien und deren Gewichtung in verständlicher Weise nachvollziehen, wie sich ihr Score errechnet.

Falls die Schufa Holding AG aufgrund der Umstellung auf den neuen SCHUFA-Score unrichtige Daten zu Ihnen gespeichert hat, müssen Sie sich für etwaige Berichtigungs- oder Löschungsanträge (Art. 16 und 17 DS-GVO) direkt an die Schufa Holding AG wenden.