Lupe über einer Tastatur

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prüfverfahren gegen DeepSeek eingeleitet

Eine Reihe von deutschen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden hat abgestimmte Prüfverfahren gegen den KI-Anbieter DeepSeek eingeleitet.

Die Verfahren sind am 14. Februar 2025 gestartet und haben zunächst das Ziel, zu klären, ob die zwei hinter DeepSeek stehenden chinesischen Unternehmen einen Vertreter in der Europäischen Union benannt haben. Beteiligt sind die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Bremen und Berlin. Die beteiligten Behörden stimmen sich zu ihrem Vorgehen auf nationaler und europäischer Ebene ab.

Hintergrund: Gemäß Art. 27 Abs. 1 DS-GVO hat jeder Verantwortliche, der Dienstleistungen betroffenen Personen in der EU anbietet, aber nicht in der EU niedergelassen ist, einen Vertreter innerhalb der EU zu benennen. Der Vertreter wird durch den Verantwortlichen beauftragt, zusätzlich zu diesem oder an seiner Stelle insbesondere für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Datenverarbeitungen als Anlaufstelle zu dienen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Empfehlungen zum Einsatz von KI-Anwendungen von Anbietern außerhalb der Europäischen Union, die keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben, gibt der HBDI hier.

Pressekontakt

Herr Scheck, Frau Bormann

Pressestelle

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Pressestelle

Herr Scheck
Telefon: +49 611 1408 - 124

Frau Bormann
Telefon: +49 611 1408 - 135

 

Schlagworte zum Thema