Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt seinen 50. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und seinen 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor. Mehr
Der Datenschutz verhindert nicht eine optimale Patientenversorgung. Ebenso wenig ist dies bei der Forschung der Fall. Die Diskreditierung des Datenschutzes durch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin schadet der Digitalisierung der Medizin. Mehr
Das rein private Betreiben von Tierbeobachtungskameras im öffentlich zugänglichen Raum und sowie im Wald und in der Feldflur, ist datenschutzrechtlich grundsätzlich - auch z.B. zum Schutz von Eigentum - nicht erlaubt. Mehr
Immer wieder erreichen den HBDI Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu aktuellen Mikrozensus Befragungen. Im Folgenden finden Sie dazu einige Hinweise. Mehr
Der Versand von Dokumenten per Fax ist in Behörden, Gerichten und im Gesundheitswesen nach wie vor weit verbreitet. Informationstechnisch sind Faxgeräte mittlerweile jedoch als unsicheres Kommunikationsmittel einzustufen. Mehr
Sie sind der Ansicht, dass eine Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt? Dann nutzen Sie unser Beschwerdeformular.
Oder haben Sie eine allgemeine Anfrage? Dann nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir empfehlen die Übersendung von sensiblen Daten als verschlüsselte E-Mail. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Verschlüsselte Kommunikation.
Meldung nach Art. 33 DS-GVO
Haben Sie als Verantwortlicher eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu übermitteln?
Dann nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular.
DSB melden
Möchten Sie eine Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten (Erst-, Änderungs- oder Löschmitteilung) an uns übermitteln.
Dann nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular.
Kontakt
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden