Tätigkeitsberichte
Gemäß § 30 des Hessischen Datenschutzgesetzes (bis 24. Mai 2018) und Art. 59 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (ab 25. Mai 2018) i.V.m. § 15 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie § 89 HDSIG hat der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte (HBDI) zum 31. Dezember jeden Jahres dem Landtag und der Landesregierung einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen. Nachfolgend finden Sie die Tätigkeitsberichte in chronologischer Reihenfolge.